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eBay - Teil 1 |
| Regel 1 | Die Artikelbeschreibung - Grundsätzliches |
| Die Artikelbeschreibung soll einerseits erklären, was
man verkaufen
möchte, soll aber andererseits auch neugierig machen. Deshalb
sollte
sie so vage wie möglich sein, deshalb bringen
Artikelbeschreibungen
wie
"Alte Dampflok" oder "Zwei Personenwagen" eine erhöhte Anzahl Besucher, schließlich will jeder wissen, was sich dahinter verbirgt. Und unter diesen Besuchern sind mindestens 20 Kaufwillige, die sich dann gegenseitig hochbieten. |
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| Regel 2 | Die Artikelbeschreibung - mehr Besucher anlocken |
| Um mehr Aufmerksamkeit zu erregen, sollten unbedingt Sonderzeichen wie §, %, &, @, *, + und ähnliches in die Artikelbeschreibung eingebaut werden. Denn erstens fällt das auf und der Besucher ist dankbar für diese Textmarke. Zweitens geben unglaublich viele Leute als Suchparameter obige Sonderzeichen ein. | |
| Regel 3 | Die Artikelbeschreibung - zusätzliche Hinweise |
| Toppen läßt sich die Anzahl der Besucher nur noch durch Aufforderungen wie "Unbedingt ansehen!!!!!". An solch einer Aufforderung kann keiner vorbeigehen, das ist wissenschaftlich bewiesen. | |
| Regel 4 | Die Artikelbeschreibung - das Schriftbild |
| Leider läßt eBay keine abweichenden Schriftbilder zu, deshalb sollten Sie unbedingt in Großbuchstaben schreiben. Das klingt vielleicht albern, aber schließlich basiert unsere westliche Kultur auf der römischen und Latein wurde ursprünglich nur groß geschrieben. Deshalb spricht eine großgeschriebenen Artikelbeschreibung sofort das kollektive Unterbewußtsein an, man fühlt sich geborgen und vertraut dem Käufer. | |
| Regel 5 | Der Angebotstext - Grundsätzliches |
| Das Internet ist ein modernes Medium, deshalb gelten die Regeln von Textformatierungen hier überhaupt nicht. Außerdem will der Käufer nicht literarisch unterhalten werden, den Grimmepreis gewinnt man mit einem Angebotstext ebenfalls nicht. | |
| Regel 6 | Der Angebotstext - Inhaltliches |
| Auch hier gilt: Nicht soviel verraten! Kurz, knapp, sparsamst
mit Text
umgehen. Das steigert die Neugier und bringt mehr Bieter.
Schreiben Sie keine Romane, das liest ohnehin keiner, schreiben Sie: "Alte Dampflok, schwarz, siehe Bild" oder "Zwei Roco Personenwagen mit Karton." Das hat Pfiff, das bleibt auch im Gedächtnis, wenn man 100 Artikel angesehen hat. |
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| Regel 7 | Der Angebotstext - Textlayout |
| Hier gilt: Bunt, blinkend und mit Animationen, das erfreut das Auge. Schließlich ist der potentielle Käufer durch das Lesen aller vorangegangenen Angebote genervt und erschöpft, da bringt ein bißchen Bewegung gleich die benötigte Entspannung - Sie werden es an der Anzahl Gebote merken. | |
| Regel 8 | Der Angebotstext - Zusätzliches |
| Unbestritten die meisten Vorteile bringt es, wenn man vor dem
eigentlichen
Angebotstext erst einmal die ganzen Laufschriften ("Viel Spaß
beim
Bieten" ist ein Klassiker mit nicht zu unterschätzender Wirkung),
die Versandbedingungen in mindestens zwanzig Zeilen und einige Grafiken
unterbringt.
Warum fragen Sie? Ganz einfach, wieder soll die Neugierde gesteigert werden. Schließlich ist mit immer größeren Bildschirmen zu rechnen und schließlich soll sicher gestellt werden, daß der Besucher scrollen muß. |
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| Regel 9 | Artikelnummern |
| Artikelnummern sollten sie unbedingt angeben, vor allem wenn sie Gleichstromartikel anbieten. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, Interessenten der Gleichstromfabrikate arbeiten fast ausschließlich mit Artikelnummern. | |
| Regel 10 | Keine Artikelnummern? |
| Auf jeden Fall sollten sie, wenn Sie Märklin anbieten,
mit Bauartbezeichnungen
arbeiten. Märklin als der zweitälteste Hersteller von H0-
Artikeln
hat einen sehr alten und erfahrenen Käuferstamm, denen die
Vorbilder
geläufig sind.
Schreiben sie "Bghwe", weiß sofort jeder Märkliner was sie anbieten. |
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| Regel 11 | Artikelnummern und Bauartbezeichnung gemeinsam. |
| Davon ist abzuraten, schließlich wollen sie doch keine Streuverluste. Außerdem sieht das nach Anbiederung an beide Parteien aus, bzw. erwecken sie den Eindruck, in beiden Lagern wildern zu wollen. | |
| Regel 12 | Das Bild - muß das sein? |
| Im Grunde nicht. Schließlich sagt die Artikelbeschreibung doch alles, wer wissen will, wie das Modell aussieht, soll in einen Katalog sehen. Das entspannt die Augen, muß doch der potentiell Kunde nicht pausenlos auf den Bildschirm starren. | |
| Regel 13 | Bilder - Grundsätzliches. |
| Ein Bild hat nur schmückenden Charakter, deshalb ist die Bildqualität, wenn überhaupt, drittrangig. Das bild einer Webcam ist völlig ausreichend. Bei der Bildgröße sollten Sie sich an der Größe der Pornovideos orientieren, das bindet an Vertrautes an. 160 x 106 Pixel ist völlig ausreichend. | |
| Regle 14 | Bilder 3 |
| Beim Fotografieren bzw. bei der Bilderstellung sollte unbedingt genügend Raum um das Objekt sein. Das Fahrzeug darf nicht mehr als die Hälfte der Breite einnehmen, alles andere wirkt zu aufdringlich. | |
| Regel 15 | Bilder 4 |
| Beim Einstellen des Bildes benutzen Sie unbedingt den Service
von Ebay,
damit ist die optimale Bildgröße gegen, Detailverliebte
können
ja schließlich in einen Katalog sehen oder das Modell ersteigern.
Sollten sie dagegen eine eigene Webadresse angeben, geizen Sie nicht mit der Bildgröße, schließlich soll sich DSL zügig verbreiten. Natürlich sollte das Bild vor dem Einstellen erst in das JPEG- Format (ohne Komprimierung!) umgewandelt und dann erst vergrößert werden. Das hilft bei der Befolgung von Regel 13. |
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| Regel 16 | Startpreis |
| Ganz wichtig! Unbedingt am Neupreis orientieren. Bewährt hat sich die Methode, den offiziellen Verkaufspreis von vor 4 Jahren zu nehmen und als Startpreis anzugeben. Haben Sie keinen Zugang zu solchen Informationen, übernehmen Sie den Preis eines Gebrauchthändlers | |
| Regel 17 | Versand- und Verpackungskosten |
| Bestehen aus dem Porto, dem Preis der Verpackung und dem
Füllmaterial,
dafür sind 2 Euro nicht zu wenig.
Außerdem sollten Sie die Zeit, die Sie für das Verpacken und das "Zur Post bringen" aufwenden, in Rechnung stellen. Deshalb sind 15 Euro durchaus angemessen. |
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| Regel 18 | eBay- Gebühren |
| Trägt selbstverständlich der Käufer. | |
| Regel 19 | Absicherung gegen Reklamationen |
| Viele Käufer nörgeln nach erfolgtem Geschäft
über
die Ware, oft weil Ihnen der Preis im Nachhinein zu hoch erscheint und
behaupten die Ware hätte Mängel. Lassen sie sich nicht darauf
ein. Sichern sie sich ab durch Textzusätze wie:
"Verkaufe den Artikel für einen Freund, der kein Internet hat. Habe keine Modellbahn, keine Ahnung und weiß auch nicht, ob alles dran ist/ die Lok fährt." |
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| Regel 20 | Verhalten nach Auktionsende. |
| - Lassen Sie sich mit der Kontaktaufnahme Zeit,
schließlich wollen
sie doch nicht gierig erscheinen.
- Beglückwünschen sie den Käufer, das hat oberste Priorität. - Nach dem Zahlungseingang schicken Sie einfach wortlos das Paket ab, das erspart Traffic im Internet. |
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| Sollte trotz der Befolgung aller Hinweise der Verkauf nicht richtig laufen, probieren Sie diese Ratschläge! Keine Gewähr! | |
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