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eBay - Teil 2 (mit Negativbeispielen) |
| Regel 1 | Die Artikelbeschreibung - Grundsätzliches |
| Die Artikelbeschreibung soll kurz und bündig
erklären, was
man verkaufen möchte. Deshalb informieren Sie sich vorher was Sie
verkaufen möchten.
Angaben wie: " Alte Dampflok " oder " Zwei Personenwagen " bringen überhaupt nichts, weil unter diese Kategorien schätzungsweise 45 % aller angebotenen Artikel fallen. - Stellen Sie den Artikel in der richtigen Rubrik ein. Falls die Angaben über die Rubrik noch nicht erfolgt sind, geben Sie - Maßstab, - Hersteller, - Vorbildbaureihe/ Bauart/ Loknummer, - Epoche - Artikelnummer und wenn möglich - Herstellungsjahr an, sowie - Besonderheiten Eine gute Artikelbeschreibung in der Rubrik "Modelleisenbahn/ Modelleisenbahn Spur H0/ Gleichstrom/ Gleichstromlokomotiven/ Roco" sieht etwa so aus: Roco E 91 07, Ep2, 43775, Lim 2001, digital Diese Beschreibung hat 43 Zeichen, 45 sind zulässig. |
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| Regel 2 | Die Artikelbeschreibung - das Schriftbild |
| Im Glauben, mehr Aufmerksamkeit zu erregen, verwenden einige Anbieter Sonderzeichen wie §, %, &, @, *, + und ähnliches in die Artikelbeschreibung. Das wirkt sehr aufdringlich, Domitzlaff nennt das den "Jahrmarktstil". | |
| Regel 3 | Die Artikelbeschreibung - zusätzliche Hinweise |
| " Unbedingt ansehen !!!!!" Folgen Sie als Käufer dieser Aufforderung...? | |
| Regel 4 | Die Artikelbeschreibung - das Schriftbild |
| Vermeiden Sie Großbuchstaben , das senkt die Lesbarkeit und hält den Intensivsucher eher vom Artikel ab. | |
| Regel 5 | Der Angebotstext - Grundsätzliches |
| Formatieren Sie den Text vernünftig mit Absätzen und Leerzeilen. Der Lesbarkeit des Textes hat sich alles andere unterzuordnen. | |
| Regel 6 | Der Angebotstext - Inhaltliches |
| Wiederholen sie gegebenfalls die Artikelbeschreibung. Seien
Sie möglichst
genau in der Aufzählung der Eigenschaften. Beschreiben sie auch
scheinbar
selbstverständliches, wie Anzahl der angetriebenen Achsen. Nicht
jeder
kennt jedes Modell oder hat jeden Katalog zu Hause.
Erwähnen sie auch Wagen- und Loknummern, Bahnverwaltung, (Reichsbahn-) Direktionen, Bahnbetriebswerke. Viele Hersteller bringen ein Modell in unterschiedlichen Bedruckungsvarianten, ohne, wie Roco in der Regel, auch die Artikelnummer zu wechseln. Deshalb geben diese Angaben dem Käufer Sicherheit, nicht versehentlich eine Doublette zu erwerben. Vergessen Sie auch nicht Fehler und Mängel anzugeben! |
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| Regel 7 | Der Angebotstext - Textlayout |
| Vermeiden Sie bunte, schreiende Aufmachungen mit blinkenden, rollenden Animationen , diese hemmungslose Aufdringlichkeit mit ihrer Gleichgültigkeit gegenüber Verachtung bringt Ihnen als Verkäufer keine besonderes Ansehen. | |
| Regel 8 | Der Angebotstext - Zusätzliches |
| Vermeiden Sie es, den Angebotstext mit 50
Zeilen Versandbedingungen, Eigenwerbung, Bannern, Grafiken, Logos und
Marktgeschrei im Voraus aufzublähen, wenn es unbedingt notwendig
ist,
setzen Sie das hinter das Bild.
Optimal ist es, wenn der Käufer den Seitenkopf sowie Text und Bild auf einem Blick hat. |
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| Regel 9 | Artikelnummern |
| Artikelnummern sollten sie möglichst angeben. Zwar gibt
es in
der Gleichstromwelt nur eine Teilpopulation, die ihre Modellbahn nach
Artikelnummern
aufbaut, aber man sollte nicht ohne Not einen Teil der potentiellen
Kunden
ausschließen. Vergessen Sie aber nicht, die Regel 1 zu befolgen.
Viele der vorbildorientierten Modelleisenbahner suchen z.B. einen C3pr,
dabei ist dann der Hersteller zweitrangig und Artikelnummer sind nicht
bekannt. Vermeiden sie die Beschreibung der Vorbildbauart,
schließen
Sie diese Kunden aus.
Zwingend sind im Bereich Märklin die Artikelnummern, für einen großen Teil Wechselstrombahner sind die Vorbilder irrelevant und deshalb die Artikelnummern die Stütze. |
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| Regel 10 | Keine Artikelnummern? |
| Nur im Bereich Märklin kann das zum Problem werden, sonst reicht die Angabe des Vorbildes, um den gleichen Informationsgehalt zu übermitteln. | |
| Regel 11 | Artikelnummern und Bauartbezeichnung gemeinsam. |
| Wie schon weiter oben erwähnt, das Optimum. | |
| Regel 12 | Das Bild - muß das sein? |
| Unbedingt bei Fahrzeugen, eher unnötig bei Gleismaterial. Insgesamt ist eher zuzuraten, ein Verzicht auf Bilder kostet etwa 25%, gemessen am maximal erlösbaren Preis. | |
| Regel 13 | Bilder - Grundsätzliches. |
| Ein Bild kann weitaus mehr Informationen übertragen als
ein typischer
Angebotstext, es hat (nun bei ICE Mittelwagen nicht unbedingt) mehr als
dekorativen Charakter. Deshalb sollte auch das Bild
einen gewissen qualitativen Mindeststandard erfüllen. Gut
ausgeleuchtet,
kontrastreich mit Tiefenschärfe. Die Fahrzeugnummern sollen lesbar
sein!
Bildgröße mindestens 640 x 480, unter 75 KB, nur bei hochwertigen Artikel sind auch 100 KB akzeptabel. Eine Webcam ist ungeeignet, auch sollte eine Videokamera nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Bei Allerweltsobjekten bzw. Schrottmaterial kann auch der Scanner eingesetzt werden. Optimal ist eine Kleinbildkamera mit auswechselbaren Objektiven, Zwischenringen etc. bzw. eine Digitalkamera. |
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| Regle 14 | Bilder 3 |
| Bearbeiten sie die Bilder nach, Kontrast, Farbsättigung sind nur selten optimal. Scheiden Sie das Bild vor der Verkleinerung auf das gewünschte Maß. | |
| Regel 15 | Bilder 4 |
| Beim Einstellen des Bildes können Sie den Service von
Ebay nutzen.
Das hat den Vorteil für den Kunden, daß das Bild 90 Tage
nach
Auktionsende noch verfügbar ist und aus dem Kleinserienmodell
nicht
auf wunderbare Weise eine Märklin 89 (3000) wird, nachdem das
Paket
abgeschickt wurde.
Sonst ist der eBay- Bilderservice eher ungeeignet, weil die Bilder zu klein sind, um vernünftige Aussagen zu treffen. Gerade in Verbindung mit Webcams erkennt der Besucher oft nur "Hm, ist ein Wagen." Zwar bietet eBay auch XXL- Bilder, allerdings muß man da ewig warten und mehrmals klicken. Deshalb scheint es optimal, die Bilder auf eigenem Webspace abzulegen. Existieren mehrere Bilder, bauen Sie diese in einem Bildbearbeitungsprogramm zusammen. |
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| Regel 16 | Startpreis |
| Bis zu einem zu erlösenden Preis von 25 Euro scheint mir der Startpreis von 1 Euro angemessen, darüber ist das eher albern, weil jeder weiß, daß der Märklin BigBoy nicht für 10 Euro weggeht, das sehe ich es als sinnvoller an, mit 50 oder 100 Euro einzusteigen. | |
| Regel 17 | Versand- und Verpackungskosten |
| Sollten zurückhaltend angesetzt werden, lieber tragen
sie einen
Teil der Versandkosten selber, zu hohe Zusatzkosten verschrecken gerade
bei Niedrigpreisartikeln die Käufer.
Bei einem "Rungenwagen der DB AG in cargorot", (vulgo: R Stuttgard aus der Startpackung) der höchstens 5 Euro bringt, sind 6,5 Euro Versandkosten ein Biethindernis. Deshalb sollten Fahrzeuge zusammengefaßt werden, so daß es für den Käufer wieder attraktiv wird. 25 Euro ist so ein Schwellenwert. |
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| Regel 18 | eBay- Gebühren |
| Trägt selbstverständlich der Verkäufer, alles andere ist unseriös, So auch das versteckte Abwälzen der eBaygebühren durch überhöhte Versandkostenpauschalen. | |
| Regel 19 | Reklamationen |
| Sollten Sie, sofern gerechtfertigt, akzeptieren. Viele
Mängel
sieht man nicht, bzw. sind für den Verkäufer nicht
wichtig.
Ausführungen wie: "Verkaufe den Artikel für einen Freund, der kein Internet hat. Habe keine Modellbahn, keine Ahnung und weiß auch nicht, ob alles dran ist/ die Lok fährt." sind ein Armutszeugnis für den Verkäufer. |
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| Regel 20 | Verhalten nach Auktionsende. |
| Schicken Sie möglichst sofort nach Auktionsende eine
Mail, vermeiden
Sie solche Sachen wie beglückwünschen oder ähnliches.
Seien
Sie sachlich und verbindlich.
Schicken sie die Ware sofort nach Zahlungseingang los und vergessen Sie die Bewertung nicht. Normalerweise ist eine derartige Transaktion innerhalb von 5 Werktagen erledigt. |
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eBay - Teil 2 (mit Negativbeispielen) |